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Das Handy am Steuer ist nicht in allen Fällen strafbar

Alle die mit dem Handy beim Fahren erwischt werden ergibt sich eine neue Möglichkeit, sich, eventuell herauszureden. Die StVO wurde im Jahr 2013 umgeschrieben, und aus “Fahrzeugführern” wurde ein geschlechtsneutrales “Wer ein Fahrzeug führt”. lawblog.de hat nun herausgefunden, das den Autoren scheinbar ein kleiner Fehler unterlaufen ist, den das reine “in der Hand Halten” eines Handysist nur noch bedingt strafbar. Dies ist nicht auf das Gendermainstreaming zurückzuführen, sondern auf die Einführung des schlichten Wörtchens “muss” in den Gesetzestext.

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