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Ein neues Elektroschrott-Gesetz tritt in Kraft

Ab heute sind die Elektronikhändler in Deutschland per Gesetz dazu verpflichtet, Altgeräte kostenlos zu entsorgen oder fachgerecht zu recyceln. Die meisten großen Geschäfte haben den Elektroschrott sowieso freiwillig zurückgenohmen. Nun wird es per Gesetz geregelt. Die gesetzliche Regelung betrifft nur kleinere Geräte und größere Geschäfte. Das bedeutet, die längste Gerätekante soll 25 Zentimeter nicht überschreiten, und die Geschäfte müssen eine Lagerfläche von mehr als 400 Quadratmeter haben. Für den Kunden heisst das, es ändert sich nur wenig. Und der Elektroschrott wird dadurch nicht wirklich reduziert.

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