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Eingebettete YouTube-Videos verstossen nicht gegen das Urheberrecht

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, das eingebettete Inhalte wie YouTube-Videos nicht gegen das Urheberrecht verstossen. Die Kanzlei Knies & Albrecht, hat diese Entscheidung erstritten und beschreibt auf ihrer Webseite den Beschluss des EuGH. Anwalt Bernhard Knies erklärt in einem Video nach dem Break, worum es bei der Entscheidung geht.

Quelle Knies & Albrecht

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