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Geplante Obsoleszenz gilt in Frankreich ab sofort als Betrugsdelikt

Regelmässig gehen Drucker, Fernseher, Haarföhn oder elektrische Zahnbürste nach reletiv kurzer Nutungsdauer kaput. Oft fragt man sich, ob der Hersteller hier nicht seine Hände mit Spiel hat. Künftig soll es in Frankreich möglich sein, Hersteller oder -importeure wegen “geplanter Obsoleszenz” zu verklagen. Die absichtliche herbeigeführte Verringerung der Lebensdauer von Produkten ist in Frankeich nun strafbar und gilt als Betrugsdelikt, der mit bis zu zwei Jahren Gefängnis und einer Geldbuße von maximal 300.000 Euro bestraft werden kann.

Wie Heise berichtet, muss die Lebensdauer bei Produkten ausgewiesen werden, wenn deren Wert 30 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns entsprechen. In Frankrech liegt der Mindestlohn bei 1430,22 Euro. Alles was teurer als 430,– Euro ist, muss gekennzeichnet werden. Verbraucherschutzorganisationen sehen es als schwierig an, ein eingebautes Ablaufdatum nachzuweisen. Laut Le Monde ist diese Maßnahme nicht ausreichend. Es sollte eine gesetzlich garantierte Garantiezeit auf zehn Jahre eingeführt werden und die Hersteller sollten verpflichtet werden, entsprechende Ersatzteilen vorzuhalten. Die gesetzlich garantierte Garantiezeit wurde im letzten Jahr in Frankreich auf zwei Jahre angehoben und die Produkthersteller müssen nun angeben, wielange man Ersatzteile für das entsprechende Produkt kaufen kann.

Quelle Heise
VIA Le Monde

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