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Die Deutsche Telekom muss die Drosselpläne in ihren Pauschaltarifen verwerfen. So entschied jetzt das Kölner Landgericht. Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen die Telekom und ihrer Drosselungsplänen geklagt. Das Urteil betrifft sowohl die ursprünglich angekündigte Drosselung auf 384 Kilobit als auch diejenige auf 2 Megabit pro Sekunde. “Mit dem Begriff Flatrate verbinde der Kunde bei Internetzugängen über das Festnetz einen Festpreis für eine bestimmte Surfgeschwindigkeit und rechne nicht mit Einschränkungen”, so das Gericht. Die Drosselungspläne der Telekom vorerst gestoppt. Der nächste Versuch wird nicht lange auf sich warten lassen.

Quelle justiz.nrw

Innovationen sind der Garant für die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen und Organisationen. Doch die übliche Vorgehensweise, nämlich Innovationen “effizient” zu generieren, führt zur Trivialisierung. Nicht selten werden banale Neuerungen als wichtige Innovationen gefeiert. Wirklich bedeutende Innovationen aber lassen sich weder erzwingen, noch passieren sie einfach so. Sie finden nur statt, wenn Organisationen die Komfortzone verlassen.

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Qype wird zum 30. Oktober eingestellt. Das bekannte Online-Bewertungsportal wurde, wie wir bereits berichteten, im vergangenen Jahr vom US-Konkurrenten Yelp für rund 50 Millionen Euro vom Hamburger Unternehmer Stephan Uhrenbacher gekauft.

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Dienstleistungen und Produkte gewinnbringend bewerben – Zielgruppenspezifisches Marketing durch guten Content – Zusätzliche Einnahmequellen im Netz aufbauen Haben Sie bereits eine eigene Website, auf der Sie sich vorstellen und Ihre Dienstleistungen und Produkte bewerben? Wissen Sie, dass darin noch viel mehr Potenzial steckt?

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Das Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hatte im November 2011 angeordnet, dass Unternehmen in Schleswig-Holstein keine Facebook-Fanpages haben dürfen. Wer sich dieser Anordnung widersetzt, konnte mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. Der damalige Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert meinte, Facebook verstoße gegen Bestimmungen des deutschen Datenschutz- und Telemediengesetzes. Darum sei es nicht zulässig, dass deutsche Unternehmen die Infrastruktur von Facebook nutzen. Auch die Möglichkeit, auf der eigenen Webseite das Facebook-typische “Gefällt mir” anzubieten verstosse gegen die Bestimmungen.

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Nur, wer rechtzeitig die langfristigen Trends des Arbeitsmarktes, die sich ständig verändernden Bedingungen in den Unternehmen und die sich wandelnden Bedürfnisse erkennt, kann zielgerichtet den konkreten Bedarf an ausreichend qualifizierten und motivierten Mitarbeitern decken.

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Apple springt auf Platz 1 und Google auf 2. Damit wird zum erstenmal Coca-Cola als wertvollste Marke der Welt in der Geschichte der Best Global Brands abgelöst.

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Microsoft hat vor kurzer Zeit bekanntgegeben, dass man iPads ankaufen will. Nun wurde das Angebot für die USA und Kanada mit einem konkreten Angebot zum Wechsel zu Windows ausgeweitet. Microsoft sagt Apple mit vergleichender Werbung den Kampf an. Vor zwei Wochen hat Microsoft eine neue Kampagne gestartet, in der gebrauchte iPhones gegen eine 200 Dollar-Gutschrift für den Microsoft Store eingetauscht werden. Das Angebot gilt für iPhone 4S und iPhone 5.

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Twitter kauft mopub für rund 350 Millionen USD. Diese Nachricht ist fast genauso interessant wie die Nachricht, das Twitter an die Börse geht.

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